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Hinweise „Wakeup weitertragen“ (Kurz WWT)

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(1) Wir bieten Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, Wakeup im Rahmen des Programms „WWT“ weiterzuempfehlen.

 

(2) Die Teilnahme an WWT setzt voraus, dass sich die Teilnehmerin / der Teilnehmer über das dafür vorgesehene Formular online registriert  wird.

 

(3) Nach erfolgreicher Erfassung erhält die Teilnehmerin „WWT“ einen persönlichen Gutschein-Code, der an interessierte Frauen weitergegeben werden kann.

 

(4) Eine erfolgreiche Empfehlung liegt nur vor, wenn eine neue Kundin das Programm Wakeup Vision unter Verwendung des persönlichen 10 Euro Gutschein-Codes bucht, die Buchung vollständig bezahlt wird und kein Widerruf, keine Stornierung oder sonstige Rückabwicklung erfolgt.

Stand: Mai 2026

(5) Für jede erfolgreiche Empfehlung im Sinne des vorstehenden Absatzes erhält die Teilnehmerin / der Teilnehmer eine Beteiligung in Höhe von 100,00 €. Auszahlung entsteht erst nach vollständiger Zahlung durch die geworbene Kundin / den geworbenen Kunden und nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist und wird auf das Konto der „WWT“ Teilnehmerin überwiesen.

 

(6) Wird der persönliche 10 Euro Gutschein-Code bei der Buchung nicht verwendet, kann die Empfehlung nicht eindeutig zugeordnet werden. In diesem Fall besteht leider kein Anspruch auf eine Beteiligung, darum ist es wichtig dass der 10 Euro Gutschein bei der Bestellung eingelöst wird.

 

(7) Die Teilnahme an „WWT“ begründet kein Arbeitsverhältnis, kein Beschäftigungsverhältnis, kein Handelsvertreterverhältnis, keine Gesellschaft und kein sonstiges Vertretungsverhältnis. Die Teilnehmerin / der Teilnehmer ist nicht berechtigt, im Namen von Wakeup rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, Zusagen zu machen oder Verträge abzuschließen.

 

(8) Die Teilnehmerin / der Teilnehmer nimmt eigenverantwortlich am Programm „Wakeup weitertragen“ teil. Die Auszahlung einer Beteiligung begründet keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit bei uns. Die Teilnehmerin / der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, etwaige steuerliche, gewerberechtliche, sozialversicherungsrechtliche oder sonstige rechtliche Pflichten im Zusammenhang mit erhaltenen Beteiligungen zu prüfen und zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für die ordnungsgemäße Versteuerung der erhaltenen Beträge und gegebenenfalls erforderliche Meldungen gegenüber Finanzamt, Gewerbeamt oder sonstigen zuständigen Stellen. Wir führen für die Teilnehmerin / den Teilnehmer keine Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge oder sonstigen persönlichen Abgaben ab. Eine steuerliche oder rechtliche Beratung durch uns findet nicht statt.

 

(9) Empfehlungen dürfen nur ehrlich, sachlich und ohne irreführende Aussagen erfolgen. Nicht erlaubt sind insbesondere Heilversprechen, übertriebene Erfolgsversprechen, aggressive Werbung, Spam sowie Aussagen, die den Eindruck erwecken, im Namen von Wakeup verbindliche Zusagen zu machen.

 

(10) Von uns bereitgestellte Bilder, Videos, Texte und sonstige Materialien dürfen ausschließlich zur Empfehlung von Wakeup Vision im Rahmen von „WWT“ verwendet werden. 

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